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   OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 1 A 11643/17.OVG   

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https://dejure.org/2019,41550
OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 1 A 11643/17.OVG (https://dejure.org/2019,41550)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.10.2019 - 1 A 11643/17.OVG (https://dejure.org/2019,41550)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Oktober 2019 - 1 A 11643/17.OVG (https://dejure.org/2019,41550)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 35 Abs 3 S 1 Nr 1 BauGB, § 12 Abs 1 S 1 BImSchG, § 6 Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG, § 44 Abs 5 S 2 Nr 1 BNatSchG
    Abschaltung von Windkraftanlagen während des Kranichzugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschalauflage; abschalten; Artenschtz; artenschutzrechtlich; Auflage; Beurteilungsspielraum; Einschätzungsprörogative; Gefahrenerhöhung; Kollisionsgefahr; Kollisionsrisiko; Kranich; Kranichzug; naturschutzfachlich; Schlagrisiko; Schmalfrontzugkorridor; signifikant; ...

  • rechtsportal.de

    Kranichabschaltauflage in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergieanlage; Windenergieanlage und artenschutzrechtliches Tötungsverbot; Sehr geringe Gefahr der Kollision mit Windenergieanlagen für ziehende Kraniche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss eine Windkraftanlage während des Kranichzugs abgeschaltet werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Windenergieanlage darf ohne Abschaltauflage während des Kranichzugs betrieben werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Windräder - und der Kranichzug

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein signifikantes Risiko: Windrad darf sich auch während des Kranichzugs drehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Kranichabschaltauflage" in Genehmigung für eine Windenergieanlage

  • datev.de (Kurzinformation)

    Windenergieanlage darf ohne Abschaltauflage während des Kranichzugs betrieben werden

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Abschaltanlage für Kraniche aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abschaltauflagen für Windräder während Vogelzugs abgelehnt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Windenergieanlage darf ohne Abschaltauflage während des Kranichzugs betrieben werden - Kollisionsrisiko für ziehende Kraniche nicht in signifikanter Weise erhöht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 726
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 1 A 11643/17
    Insbesondere steht die Windenergieanlage auch ohne die Kranichabschaltauflage im Einklang mit dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot aus § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG -, das über § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Baugesetzbuch - BauGB - Eingang in das Prüfprogramm des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1/12 - juris, Rdn. 6).

    Nach bisheriger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte steht den Genehmigungsbehörden sowohl hinsichtlich der Bestandserfassung als auch mit Blick auf die Risikobewertung eine "naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative" zu, wenn und soweit die behördliche Beurteilung sich auf außerrechtliche Fragestellungen richtet, für die allgemein anerkannte fachwissenschaftliche Maßstäbe und standardisierte Erfassungsmethoden bislang fehlen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1/12 - Rdn. 19; BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14/07 - Rdn. 65; beide juris).

    Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1/12 - alle juris).

  • VG Koblenz, 07.09.2016 - 4 K 963/15

    Nebenbestimmung zum Schutz des Kranichzugs rechtmäßig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 1 A 11643/17
    Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 7. September 2016 - 4 K 963/15.KO - wird die Nebenbestimmung V.3.

    unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 7. September 2016 - 4 K 963/15.KO -.

    unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 7. September 2016 - 4 K 963/15.KO - und unter teilweiser Aufhebung des Genehmigungsbescheides vom 15. Februar 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25. Juli 2012.

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 1 A 11643/17
    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/11939, S. 17) soll mit der Regelung die oben dargestellte Signifikanzrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gesetzlich verankert und zudem festgehalten werden, dass Tötungs- und Verletzungsrisiken, die unterhalb der Signifikanzschwelle bleiben, nach Möglichkeit durch die gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen vermieden werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2017 - 9 A 8/17 -, Rdn. 99; BayVGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 22 CS 17.1574 -, Rdn. 32; beide juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 1 A 11643/17
    Kritisch gegenüber dieser Rechtsprechung NdsOVG, Urteil vom 10. Januar 2008 - 12 LB 22/07 -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 A 11312/04

    Windenergieanlage im Vogelzugkorridor nicht erlaubt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 1 A 11643/17
    Angesichts dieses Gleichheitsverstoßes kann auch offenbleiben, ob neben dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot in seiner derzeitigen Fassung und Auslegung durch die Verwaltungsgerichte noch Raum für einen selbstständigen öffentlichen Belang "Vogelschutz und Vogelzug" ist, der einem Vorhaben der Windenergie nach § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB entgegenstehen kann (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 2. Februar 2006 - 1 A 11312/04.OVG -, vom 16. März 2006 - 1 A 10884/05.OVG - und vom 20. Dezember 2007 - 1 A 10937/06.OVG -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 1 A 10884/05

    Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit einer Windkraftanlage wegen Gefährdung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 1 A 11643/17
    Angesichts dieses Gleichheitsverstoßes kann auch offenbleiben, ob neben dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot in seiner derzeitigen Fassung und Auslegung durch die Verwaltungsgerichte noch Raum für einen selbstständigen öffentlichen Belang "Vogelschutz und Vogelzug" ist, der einem Vorhaben der Windenergie nach § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB entgegenstehen kann (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 2. Februar 2006 - 1 A 11312/04.OVG -, vom 16. März 2006 - 1 A 10884/05.OVG - und vom 20. Dezember 2007 - 1 A 10937/06.OVG -.
  • VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574

    Berücksichtigung naturschutzfachlicher Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 1 A 11643/17
    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/11939, S. 17) soll mit der Regelung die oben dargestellte Signifikanzrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gesetzlich verankert und zudem festgehalten werden, dass Tötungs- und Verletzungsrisiken, die unterhalb der Signifikanzschwelle bleiben, nach Möglichkeit durch die gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen vermieden werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2017 - 9 A 8/17 -, Rdn. 99; BayVGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 22 CS 17.1574 -, Rdn. 32; beide juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.2007 - 1 A 10937/06
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 1 A 11643/17
    Angesichts dieses Gleichheitsverstoßes kann auch offenbleiben, ob neben dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot in seiner derzeitigen Fassung und Auslegung durch die Verwaltungsgerichte noch Raum für einen selbstständigen öffentlichen Belang "Vogelschutz und Vogelzug" ist, der einem Vorhaben der Windenergie nach § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB entgegenstehen kann (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 2. Februar 2006 - 1 A 11312/04.OVG -, vom 16. März 2006 - 1 A 10884/05.OVG - und vom 20. Dezember 2007 - 1 A 10937/06.OVG -.
  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 1 A 11643/17
    Verwaltungsgerichtlicher Kontrolle bleibe aber auch in diesem Fall noch unterworfen, ob der Behörde bei der Ermittlung und Anwendung der von ihr gewählten, vertretbaren fachlichen Methoden Verfahrensfehler unterlaufen sind, ob sie anzuwendendes Recht verkannt hat, von einem nicht hinreichend aufgeklärten Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 u.a. - juris. Hierzu auch schon der Beschluss des Senats vom 16. August 2019 - 1 B 10539/19.OVG -).
  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 1 A 11643/17
    Ein Nullrisiko ist daher nicht zu fordern, weswegen die Forderung, Schutzmaßnahmen müssten für sich genommen mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit Kollisionen vermeiden, zu weitgehend ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2/15 u.a. - Rdn. 466 "Elbvertiefung"; Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9/15 - Rdn. 141 "Elbquerung"; beide zitiert nach juris).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2019 - 1 B 10539/19

    Windenergieanlagen im Landkreis Birkenfeld dürfen gebaut werden

  • OVG Hamburg, 01.09.2020 - 1 E 26/18

    Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Elbwasser zum Zweck der

    Am Bestehen einer nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle ändert dies aber im Ergebnis nichts (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.3.2019, 12 LB 125/18, NuR 2019, 335, juris Rn. 65; Urt. v. 27.8.2019, 7 KS 24/17, DÖV 2020, 79 [Ls], juris Rn. 257; s. auch VGH Mannheim, Urt. v. 20.11.2018, 5 S 2138/16, ESVGH 69, 186 [Ls], juris Rn. 190; VGH München, Urt. v. 17.7.2020, 15 N 19.1377, juris Rn. 35; OVG Koblenz, Urt. v. 31.10.2019, 1 A 11643/17,NuR 2020, 345, juris Rn. 36).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2021 - 1 LB 21/16

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen -

    Diese Einordnung führt jedoch im Ergebnis nicht zu einem anderen Umfang der gerichtlichen Kontrolle, denn auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Verwaltungsgerichte in den Fällen, in denen in Fachkreisen und Wissenschaft anerkannte Maßstäbe und Methoden der Ermittlung eines Tötungsrisikos fehlen, auf eine Vertretbarkeits- bzw. Plausibilitätskontrolle der behördlichen Einschätzung beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris Rn. 28, 32; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 2019 - 12 LB 125/18 -, juris Rn. 65; OVG Münster, Beschluss vom 1. April 2019 - 8 B 1013/18 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 6. August 2019 - 8 b 409/18 -, juris Rn. 12; OVG Koblenz, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 8 B 10483/19 -, juris Rn. 12; Urteil vom 31. Oktober 2019 - 1 A 11643/17 -, juris Rn. 36; Erbguth, Faktische Kontrollrestriktion der Judikative versus Einschätzungsprärogative der Verwaltung?, DVBl. 2020, 1051, 1052; einschränkend Dolde, Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative - Normkonkretisierung tut not!, NVwZ 2019, 1567, 1569, und Eichenberger, Gerichtliche Kontrolldichte, naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative und Grenzen wissenschaftlicher Erkenntnis, NVwZ 2019, 1560, 1562 ff.).
  • VG Koblenz, 10.06.2020 - 4 K 702/17

    Ortsgemeinde Wilzenberg-Hußweiler kann Bau von Windenergieanlagen nicht

    Das OVG RP führt diesbezüglich zur Begründung aus (Urteil vom 31. Oktober 2019 - 1 A 11643/17. OVG -, Rn.34):.

    Davon abgesehen stellt sich aufgrund der neueren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 31. Oktober 2019 - 1 A 11643/17.OVG) die hier nicht mehr entscheidungserhebliche Frage, ob und inwieweit es überhaupt einer Abschaltauflage zum Schutz von Kranichen in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine WEA bedarf.

  • VG Wiesbaden, 03.06.2022 - 4 K 767/17

    Windenergieanlagen - Immissionsschutzrecht

    Insoweit verweist die Beigeladene auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 31. Oktober 2019 - 1 A 11643/17 -, juris).

    Insoweit nimmt das Gericht auch Bezug auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz in seinem Urteil vom 31. Oktober 2019 (- 1 A 11643/17 -) und der dort vorgenommenen Bewertung des Risikos für Kraniche, an Windenergieanlagen zu Tode zu kommen.

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
    Das OVG Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 31.10.2019 - 1 A 11643/17 -, beck-online DIE DATENBANK, ausführlich dargelegt, dass es einen in den letzten Jahren stark gewachsenen Bestand von schätzungsweise 250000 Kranichen gibt, die alljährlich zweimal - auf dem Frühjahrs- und auf dem Herbstzug - durch den Schmalfrontzugkorridor über Deutschland ziehen.
  • VG Lüneburg, 09.03.2021 - 2 B 76/20

    Abwägungsabschichtung; anerkannte Umweltvereinigung; Auslegung; Genehmigung;

    Die Einschätzung des Antragsgegners, wonach Kraniche nicht als besonders kollisionsgefährdet anzusehen sind, dürfte dem derzeitigen Stand der Wissenschaft entsprechen (vgl. OVG RP, Urt. v. 31.10.2019 - 1 A 11643/17 -, juris Rn. 40).
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